Spezielle Schmerztherapie
Was ist das?

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Definition

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

Weiterbildungsziel

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Spezielle Schmerztherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Spezielle Schmerztherapie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich der Auswertung von Fremdbefunden der Schmerzanalyse sowie der differentialdiagnostischen Abklärung der Schmerzkrankheit unter Berücksichtigung psychologischer, arbeits- und sozialmedizinischer Gesichtspunkte psychosomatische Diagnostik bei chronischen Schmerzpatienten der eingehenden Beratung des Patienten und der gemeinsamen Festlegung der Therapieziele den invasiven und nichtinvasiven Methoden der Akutschmerztherapie dem Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren Schmerzbewältigungstraining einschließlich Entspannungsverfahren der Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung des Therapieplanes erforderlichen interdisziplinären Koordination der Ärzte und sonstigen am Therapieplan zu beteiligenden Personen und Einrichtungen der standardisierten Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes medikamentösen Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapien sowie in der terminalen Behandlungsphase

 

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • spezifische Pharmakotherapie
  • multimodale Therapie in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesien
  • Stimulationstechniken, z. B. transkutane elektrische Nervenstimulation
  • spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und physikalischen Therapie

für Gebiete mit konservativen Weiterbildungsinhalten zusätzlich:

  • Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit

für Gebiete mit operativen Weiterbildungsinhalten zusätzlich:

  • Denervationsverfahren und/oder augmentative Verfahren, z. B. Neurolyse, zentrale Stimulation

für Gebiete mit konservativ-interventionellen Weiterbildungsinhalten zusätzlich:

  • interventionelle Verfahren, z. B. plexus- und rückenmarksnahe Verfahren, Spinal Cord Stimulation und Sympathikusblockaden

 

Ärztekammer Nordrhein(2014), in: Weiterbildungsordnung, Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen vom 1. Oktober 2005 in der Fassung vom 1. Januar 2012, 42.Spezielle Schmerztherapie, URL: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5193 (Stand 6.01.2012)

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